
Hereditäres
kolorektales Karzinom ohne Polyposis
(HNPCC oder Lynch-Syndrom)
H steht
für hereditär - das heißt, dass es sich um eine vererbbare Krankheit handelt.
Das Erkrankungsrisiko kann von einem Elternteil an die Kinder weitergegeben
werden.
NP steht
für „nicht Polyposis“.
CC steht
für kolorektales Karzinom, also eine Krebserkrankung des Dick- und Enddarms.
Diese Beschreibung soll dazu dienen, die Erkrankung von der Familiären
adenomatösen Polyposis (FAP) zu unterscheiden. Bei der FAP entwickeln die
Betroffenen nämlich hunderte bis tausende kleiner Polypen im Darm, also
gutartige Gewebevermehrungen der Darmschleimhaut. Im Unterschied zu
FAP-Patienten haben HNPCC-Patienten in der Regel nur einzelne Polypen.
Grundsätzlich kann jeder Polyp zu einem bösartigen Tumor heranwachsen.
Verdacht auf HNPCC besteht
immer dann, wenn mehrere Familienangehörige an Dickdarmkrebs und/oder einem
bösartigen Tumor der Gebärmutterschleimhaut, des Dünndarms, des Magens, der
Nierenbecken, der Haut oder der Harnleiter erkrankt sind, oder wenn einer
dieser Tumoren bei einem Patienten vor dem 50. Lebensjahr auftritt. Ein
Verdachtsmoment ist es auch, wenn ein Patient gleichzeitig oder nacheinander an
zwei oder mehreren Krebsgeschwülsten erkrankt. Das Vorliegen anderer Formen von
erblichem Darmkrebs, die durch das Auftreten zahlreicher Polypen im Dickdarm
gekennzeichnet sind (sog. Polyposis-Syndrome) sollte ausgeschlossen sein. Mit
einer genetischen Untersuchung kann die Verdachtsdiagnose in vielen Fällen
bestätigt werden. Für HNPCC sind Veränderungen (Mutationen) in den sogenannten
DNA-Reparaturgenen verantwortlich.
Im Zellkern jeder
menschlichen Körperzelle gibt es 23 Chromosomenpaare. Auf diesen Chromosomen
sind die Träger der Erbanlagen, die Gene, aufgereiht. Jeweils eines der
Chromosomen stammt vom Vater, das andere von der Mutter. Jedes Gen ist also in
jeder Zelle doppelt vorhanden.
HNPCC wird
autosomal-dominant vererbt. Dies bedeutet, dass schon die Veränderung eines der
beiden verantwortlichen Gene für die Entwicklung der Krankheit ausreicht. Das
Geschlecht spielt für die Erkrankung keine Rolle. Wird bei einem Elternteil
eine Mutation in einem HNPCC-Gen festgestellt, so erben seine Nachkommen diese
Anlage mit einer Wahrscheinlichkeit von jeweils 50 Prozent.
Die
genetische Untersuchung
In den vergangenen Jahren
wurden mehrere Gene entdeckt, die bei HNPCC-Patienten eine Veränderung aufweisen
können. Seither kann man in vielen der betroffenen Familien die verantwortliche
Mutation identifizieren. Da in den einzelnen HNPCC-Familien unterschiedliche
Mutationen auftreten, muss man bei jeder einzelnen Familie nach der speziellen
Veränderung in einem der bisher bekannten DNA-Reparaturgene suchen.
Um bei einem gesunden
Angehörigen eine Veranlagung für HNPCC ausschließen zu können, muss zunächst
bei einem erkrankten Familienmitglied die Mutation identifiziert werden. In den
sechs Zentren des Verbundprojektes der Deutschen Krebshilfe werden diese
Untersuchungen nach einer umfassenden Beratung den in Frage kommenden Familien
angeboten.
Genetische
Beratung
Wenn Sie befürchten, dass
bei Ihnen eine erbliche Veranlagung für Darmkrebs vorliegt, sollten Sie einen
Beratungstermin in einem der Zentren vereinbaren. Falls Ihnen ärztliche
Unterlagen zu Ihrer eigenen oder der Erkrankung eines Angehörigen vorliegen,
sollten Sie diese unbedingt in die Sprechstunde mitbringen. In einem
ausführlichen Gespräch wird geklärt, ob bei Ihnen Anhaltspunkte für eine
erbliche Tumorerkrankung vorliegen und welche Früherkennungsmaßnahmen
gegebenenfalls zu empfehlen sind. Nur wenn sich tatsächlich der begründete
Verdacht auf das Vorliegen einer erblichen Veranlagung für HNPCC ergibt, ist
eine molekulargenetische Untersuchung sinnvoll.
Nach dem Beratungsgespräch
erhalten Sie einen Brief über die Gesprächsinhalte. Die beratenden Ärzte werden
Ihnen auch sagen, ob eine molekulargenetische Untersuchung bei Ihnen
(beziehungsweise bei Ihrer Familie) in Betracht kommt. Die Durchführung einer
genetischen Untersuchung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Sobald ein
Ergebnis vorliegt, werden Sie benachrichtigt und zu einem weiteren
ausführlichen Gespräch eingeladen. Aus Ihrer Familiengeschichte und dem
Ergebnis der molekulargenetischen Untersuchung werden sich möglicherweise
Konsequenzen in Form eines individuellen Früherkennungsprogramms für weitere
Personen in Ihrer Familie ergeben. Diese Empfehlungen werden während des
Beratungsgesprächs erläutert und Ihnen anschließend schriftlich mitgeteilt.
Krebsfrüherkennung
In Krebsrisikofamilien
bestehen gute Chancen, Krebs in einem frühen und damit heilbaren Stadium zu
entdecken. Die Ärzte des Verbundprojektes empfehlen Personen mit einem erhöhten
Risiko das folgende Früherkennungsprogramm:
|
Beginn |
Untersuchung |
Häufigkeit |
|
ab dem 25. Lebensjahr (bei
sehr jungem Erkrankungsalter in der Familie ggf. früher, nämlich 5 Jahre vor
dem niedrigsten Erkrankungsalter in der Familie) |
Körperliche Untersuchung |
einmal jährlich |
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Abdomensonographie |
einmal jährlich |
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Komplette Koloskopie |
einmal jährlich |
|
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Gynäkologische
Untersuchung ein- |
einmal jährlich |
|
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ab dem 35. Lebensjahr |
Magenspiegelung |
einmal jährlich |
Darmkrebs
ist heilbar
Darmkrebs ist heilbar, wenn
er in einem frühen Stadium erkannt und operiert wird. Dies gilt auch für die Krebserkrankungen
anderer Organe. Noch günstiger ist es, wenn Vorstufen einer Krebserkrankung,
beispielsweise Polypen, erkannt und entfernt werden. Die jährliche
Darmspiegelung erlaubt hier eine gute Früherkennung. Dadurch kann die Krankheit
so rechtzeitig entdeckt werden, dass die Chance zur Heilung besteht, bevor sie
sich ausbreitet und lebensbedrohlich wird. Fortgeschrittene Stadien verringern
die Aussicht auf Heilung.